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Firmengründer
HERMANN CZIWERNY
Fangflottenleiter im
Fischkombinat


0381 260553 10
MOIN | Fragen? Einfach kurz durchklingeln!
Mo-Fr 7:00 - 15:30 Uhr

Vollsortiment für Produzenten
Fischhandel &
Gastronomie

KONTAKT

Mit uns
fischen Sie
richtig!


Katrin Cziwerny
Geschäftsführerein
0381 260553 25



Rico Ködder
Ein- und Verkaufsleiter
0381 260553 39


Nico Tillmann
Prokurist, Generalmanager
0381 260553 12



Josefin Emrich
Ein- und Verkauf
0381 260553 18




0381 260553 13

Über dem
Rostocker Fischmarkt
im 01. OG



AKTUELLE
PREISE:


Kleinabpackungen



Großabpackungen



Sandy Becker


Katrin Fischer


PRODUZENTEN
FISCHHANDEL


Für Sie als Industriekunden liefern wir qualitätsstabile Ware entsprechend Ihrer speziellen Produktanforderungen. Sie erhalten von unseren Mitarbeitern sachkundige Beratung auf Grundlage langjähriger Branchenkenntnisse.

Gerne liefern wir Ihnen Kaltmarinaden und Halbfertigwaren:
  • Sauerlappen
  • Sauerfilet
  • Sauerhappen
  • Kräuterlappen
  • Kräuterfilet
  • Kräutersprotten
  • Salzhering
  • Salzheringsfilet
  • Kronsild


GASTRONOMIE

Bei uns erhalten Sie nach Ihren individuellen Wünschen das Vollsortiment rund um den Fisch. Wir beraten Sie gerne mit unseren langjährigen und internationalen Erfahrungen, die aus engen Direktkontakten zu unseren europäischen, insbesondere skandinavischen Partnern bestehen. Von seegefrorener Rohware über Frischfisch bis zu Feinkosterzeugnissen erhalten Sie bei uns die volle Angebotspalette.

Angebotsauszug:
  • Räucherrohware
  • Fisch küchenfertig
  • Panierte Fischerzeugnisse
  • Fischfilets
  • Fischsteaks
  • Meeresspezialitäten
  • Matjesprodukte
  • Marinaden
  • Feinkosterzeugnisse


UNTERNEHMEN






VENDSYSSEL, der nördlich gelegene Zipfel Dänemarks, ist bekannt für seine Verbundenheit zum Fischfang und war Namensgeber der dort ansässigen VENFISK AS. Zusammen mit Hermann Cziwerny gründete sie 1991 in Rostock die VENFISK GmbH, welche später ein Tochterunternehmen der dänischen Seafoodgruppe Kangamiut wurde. Hermann Cziwerny, als späterer alleiniger Inhaber der VENFISK GmbH, fuhr lange Jahre als Hochseefischer, Produktions- und Fangleiter im Fischfang Rostock zur See.

Heute wird die VENFISK GmbH in zweiter Generation von seiner Tochter Katrin Cziwerny in gleichem Geiste weitergeführt. Unser Team besteht aus fachkompetenten Mitarbeitern mit langjähriger Berufserfahrung, die Ihren individuellen Kundenwünschen ebenso nachkommen, wie den sich ständig ändernden Anforderungen des Marktes.

Mit uns fischen Sie richtig!

Zu unseren Leistungen zählen:
  • die Belieferung der Räucherbetriebe mit seegefrorener Rohware
  • die Bereitstellung von Sauerlappen, Sauerfilet, Sauerhappen, Kräuterlappen sowie von Salzfischerzeugnissen für die industrielle Weiterverarbeitung zu Kaltmarinaden und Anchosen
  • die Belieferung des Fischgroßhandels und der Fischfachhändler mit einem breiten Sortiment an Fischfilets, küchenfertiger Ware, Frischfisch und anderen Meeresspezialitäten.
Wir beziehen unsere Waren von Importeuren und Produzenten aus aller Welt. Besonders nutzen wir dabei die positiven Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit unseren skandinavischen Partnern. Neben dem Vertrieb unserer Produkte in alle Bundesländer, ist ein stetig wachsender Exportanteil für Österreich und ost- europäische Länder zu verzeichnen.


IMPRESSUM

ANSCHRIFT
VENFISK GMBH
Warnowpier 431
18069 Rostock

GESCHÄFTSFÜHRUNG
Katrin Cziwerny

TELEFON
+49 381 260 553 25
TELEFAX
+49 381 260 553 20
E-MAIL
info@venfisk.de
INTERNET
www.venfisk.de

REGISTER/ GERICHT
Amtsgericht Rostock
REGISTERNUMMER
HRB 1922
STEUER-IDENT-NUMMER
DE 137383008
REALISIERUNG
webjuice
www.webjuice.de

HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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DATENSCHUTZ

Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSG VO) ist die:

VENFISK GmbH
Warnowpier 431
18069 Rostock.

Auskunft, Löschung, Sperrung

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Einwilligung

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden, soweit möglich, auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Zugriffsdaten/ Server-Logfiles

Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieter behält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.

Cookies

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AGBs

VERKAUFS-, LIEFERUNGS-, UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  1. GELTUNGSBEREICH
    Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen durch uns gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Besondere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Käufer erkennt diese durch seine Bestellung als vertraglich bindend an.
  2. PREISE
    Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es gelten jeweils die am Tage der Bestellung gültigen Preise des Verkäufers. Die Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
  3. MÄNGELRÜGE UND SCHADENERSATZ
    Reklamationen müssen sofort nach Erhalt der Ware direkt bei uns erfol-gen. Rücksendungen der beanstandeten Ware dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Verkäufer erfolgen. Bei mangelhaften Lieferungen hat der Käufer nach Absprache Anspruch auf Ersatzlieferung oder Gut-schrift. Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers auf Wandlung, Min-derung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere auch alle Ansprüche aus Folgeschäden, d.h. solche An-sprüche, die nicht an den gelieferten Gegenständen selbst entstanden sind.
  4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    Zahlung rein netto Kasse 14 Tage nach Lieferung der Ware, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung hat unabhängig von Mängelrügen zu erfolgen. Bei Zielüberschreitung müssen wir Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kreditkosten berechnen. Desweiteren berechnen wir Ihnen ab der zweiten Zahlungserinnerung Mahnkosten. Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Annahme von Schecks und Wechseln behält sich der Verkäufer vor; sie werden nur zahlungshalber angenommen. Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers. Tritt nach Lieferung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein oder wird dem Verkäufer eine solche nach Lieferung bekannt, so werden sämtliche Forderungen einschließlich noch nicht fälliger Wechsel gegen den Käufer sofort fällig. Außerdem hat der Verkäufer das Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für alle Ansprüche aus bestehenden Verträgen zu verlangen und seine Verpflichtung zur Vertragserfüllung bis zur Vor-auszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dieses Verlangen nach Ablauf einer von dem Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erfüllt, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Scha-denersatz wegen Nichterfüllung fordern, ferner dem Käufer jede Wei-terveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz nehmen. In der Rück-nahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
  5. EIGENTUMSVORBEHALT
    Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen des Verkäufers getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung des Verkäufers. Der Käufer darf die ge-lieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann ver-äußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat bzw. seine etwa zur Abtretung vorbehaltene Zustimmung erteilt. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers durch Dritte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Käufer die gelieferten Waren allein, so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Rechten an den Verkäufer ab. Erfolgt die Veräußerung der Vorbehaltsware des Verkäufers zusammen mit der Veräußerung von Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, so beschränkt sich die Abtetung der Forderungen auf die Höhe des von dem Verkäufer dem Käufer für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Frakturenwertes. Der Käufer ist berechtigt, die im Wege dieser Vorausabtretung an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für diesen einzuziehen, soweit er seiner Zahlungspflicht dem Verkäufer gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Diese Ermächtigung zum Einzug der Forderungen kann durch den Ver-käufer jederzeit widerrufen werden. Der Verkäufer ist berechtigt, die Abtretung an Drittschuldner bekanntzugeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer zur Geltendmachung seiner Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert, der dem Verkäufer aufgrund obiger Eigentumsvorbehaltsklausel gewährten Sicherung den Wert der zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die übersteigenden Sicherungen freizugeben. Bei Vermögens-verschlechterung oder Zahlungsverzug kann der Verkäufer ohne Frist-setzung die Herausgabe der noch nicht bezahlten Waren verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Ware verarbeitet oder mit einer anderen Ware zu nicht mehr bestimmbaren Anteilen vermischt und ist bei der neu entstandenen Ware unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht nur unwesentlich Bestandteil, überträgt der Käufer zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt auf das Eigentum an der entstehenden Sache unter gleichzeitiger Vereinbarung, daß der Käufer diese Sache für uns verwahrt. Durch die Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Der Käufer ist auch berechtigt, die Vorbehaltsware, bzw. die neu entstandene Ware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Er tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, oder wenn sie mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt ist, in Höhe des Anteils, in dem der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache erworben hat, dergestalt an uns ab, daß die gegen den Dritten entstandene Forderung auf uns übergeht, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf.
  6. LIEFERZEIT
    Die Lieferzeitangaben sind stets als annährend zu betrachten und für den Verkäufer unverbindlich. Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind dem Verkäufer gegenüber ausgeschlossen. Die Überschreitung der Frist gibt dem Verkäufer lediglich das Recht, durch Einschreibebrief eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung an den Verkäufer, so verlängert sich, wenn die Lieferung unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die unvorhergesehenen Umstände die Lieferung unmöglich, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Fall von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang; wird die Lieferung unmöglich, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den vorgenannten Fällen die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleiteten Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers.
  7. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
    Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Lieferverträgen ist Rostock.
  8. SCHLUSSBESTIMMUNG
    Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, daß der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.